AGB

§ 1 Vertragspartner, Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge, Angebote, und Leistungen auf botheroes.de und die damit verbundenen Dienstleistungen der Agentur.

(2) Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von $ 14 BGB.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Die Leistungen der Agentur ergeben sich im Einzelnen aus dem Angebot auf der Website kiheld.de. Dort nicht aufgeführte Leistungen werden nicht Vertragsbestandteil.

(2) Soweit mit dem jeweils zugehörigen Preisteil vereinbart,

(a) stellt die Agentur für den Auftraggeber einen Chatbot auf Zeit zur Verfügung,

(3) Soweit der Auftraggeber Aufträge an die Agentur mündlich erteilt, sind diese bindend. Die Agentur hat Anspruch darauf, dass der Auftraggeber mündlich erteilte Aufträge unverzüglich in Textform bestätigt. Ein Auftrag gilt insoweit als erteilt, wenn die Agentur vor einer Einigung über alle Punkte eines Auftrages in Kenntnis des Auftraggebers mit einem Teil der Auftragsdurchführung beginnt, ohne dass der Auftraggeber widerspricht. Ein Auftrag kann durch die Agentur auch durch Ausführung der Tätigkeit angenommen werden, wenn über alle Punkte eines Auftrages bereits Klarheit hergestellt ist.

§ 3 Chatbot auf Zeit

(1) Die Agentur stellt dem Auftraggeber einen Chatbot mit den im Angebot genannten Merkmalen für die Dauer des Vertrages zur Verfügung.

(2) Soweit vereinbart erstellt die Agentur den Chatbot für den Auftraggeber nach Maßgabe der gesondert vereinbarten Leistungsbeschreibung.

(3) Die Agentur wird den fertigen Chatbot dem Auftraggeber vorführen und ihn mit einer Frist von einer Woche auffordern (bei eiligen Aufträgen können kürzere Fristen gewählt werden), das Werk abzunehmen. Äußert der Auftraggeber keine Änderungswünsche oder Vorbehalte innerhalb dieser Frist, gilt der Chatbot als abgenommen, sofern er abnahmefähig war, also keine wesentlichen Mängel an der Leistung vorlagen.

(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, innerhalb der Frist von einer Woche nach Zugang der Abnahmeaufforderung die Abnahme vorzunehmen, soweit das Werk abnahmereif ist oder Vorbehalte mitzuteilen. Kommt der Auftraggeber mit dieser Verpflichtung in Verzug, gelten die Regelungen dieses Vertrages zu den Mitwirkungspflichten und dem Annahmeverzug des Auftraggebers entsprechend.

§ 4 Leistungserbringung

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche nicht von der Agentur nach diesem Vertrag gelieferten Inhalte und Materialien zeitgerecht und ordnungsgemäß beizustellen. Dies betrifft je nach Auftrag Texte, Fotos, Pläne, Musik, Logos, Grafiken, Karten, Videos, Animationen, Zeichnungen oder sonstige Werke, die für die Fertigstellung der Website erforderlich sind.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erforderlichen Inhalte und Materialien in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren digitalen Format zu übergeben. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die für die Inhalte und Materialien erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt werden, insbesondere auch Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und Bearbeitungsrechte in dem für die Realisierung des Projekts und die Arbeit der Agentur erforderlichen Umfang. Die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit im Hinblick auf Immaterialgüter- und Urheberrecht kann nur von einem Rechtsanwalt vorgenommen werden und ist nicht Gegenstand des Auftrages.

(3) Sollten Informationen, Unterlagen oder Vorlagen wie beispielsweise Texte oder Fotos nicht rechtzeitig und vollständig vorhanden sein, ist die Agentur berechtigt, mit der Leistung nicht zu beginnen oder behelfsmäßig mit Platzhaltern zu arbeiten. Das nachträgliche Einpflegen des verspätet übermittelten Materials zählt als Änderung des Auftrages und ist zusätzlich nach Maßgabe der vertraglich vereinbarten, ersatzweise der ortsüblichen, angemessenen Vergütung, zu vergüten.

(4) Sofern der Auftraggeber der Agentur körperliche oder nicht körperliche Gegenstände, insbesondere Bild-, Text- oder Tondateien, zur Verfügung stellt, welche die Rechte Dritter verletzen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Agentur auf erstes Anfordern von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei zu halten. Dies umfasst insbesondere auch die Kosten der Rechtsverfolgung.

(5) Die Einbindung und Bearbeitung von Bildern (z. B. Zurechtschneiden, Retuschen, Umwandeln des Dateiformats) oder anderen Medien (PDFs, Musik, Video, Grafiken etc.) ist, sofern nicht gesondert vereinbart, nicht im Preis inbegriffen. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die Medien in der richtigen Größe und Auflösung, im richtigen Datei- und Farbformat zur Verfügung gestellt werden. Ansonsten ist der Auftraggeber verpflichtet, den Mehraufwand der Bearbeitung nach Stunden anhand der vertraglich vereinbarten oder ortsüblichen, angemessenen Vergütung zu zahlen.

(6) Wenn nicht anders im Angebot vereinbart, ist pro Position aus dem Angebot eine Korrekturschleife mit je einer Änderung inbegriffen. Rückgängigmachung gewünschter Änderungen, Folgeänderungen und Funktions- oder Strukturänderungen sind zusätzlich vom Auftraggeber nach Stunden anhand der vertraglich vereinbarten oder ortsüblichen Vergütung zu zahlen, ebenso nachträglich angebrachte Änderungen nach Beginn einer neuen Projektphase.

(7) Die Agentur ist berechtigt, dritte Dienstleister und sonstige Erfüllungsgehilfen ganz oder teilweise mit der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen zu beauftragen. Die Agentur ist berechtigt, die verwendete Internet-Infrastruktur und mit der Durchführung beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen jederzeit zu wechseln, sofern für den Auftraggeber dadurch keine Nachteile entstehen. Grundsätzlich wird der Auftraggeber zwei Wochen vor einer Auswechslung informiert und aufgefordert, Bedenken gegen die geplante Auswechslung mitzuteilen.

(8) Die Agentur kann die Erbringung der Leistungen im Zuge des technischen Fortschritts auch durch neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards erbringen, sofern dem Auftraggeber hieraus keine Nachteile entstehen.

§ 5 Zahlung

(1) Für die Einrichtung der Website zahlt der Auftraggeber einmalig gemäß Angebot zzgl. MwSt., soweit diese anfällt, und für die Nutzung, die Wartung und das Hosting gemäß Angebot zzgl. MwSt., soweit diese anfällt, monatlich vorschüssig.

(2) Die vertragliche Vergütung gilt nur, soweit vertragliche Leistungen auch vereinbart sind. Zusatzleistungen sind nach den vertraglichen Sätzen entsprechend des Angebots, ersatzweise nach Maßgabe der ortsüblichen, angemessenen Vergütung zu vergüten. Begleitende Leistungen wie Benutzereinführungen, Beratung, Dokumentationen, Schulungen, Support oder ähnliches sind nicht standardmäßig im Auftrag enthalten, sondern nur dann Vertragsinhalt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

(3) Die Zahlung des Auftraggebers ist sofort fällig. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass er spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug gerät. Sofern der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug ist, ist er nach § 288 verpflichtet, Verzugszinsen und den dort geregelten pauschalen Schadensersatz zu leisten.

(4) Gerät der Auftraggeber mit seinen Zahlungen in Verzug, kann die Agentur ein Leistungsverweigerungsrecht dadurch geltend machen, dass die Agentur die Bereitstellung des Chatbots unterbricht. In diesem Fall ist der Auftraggeber trotz gesperrter Bereitstellung weiterhin zur Leistung des Entgeltes verpflichtet.

(5) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist die Agentur wegensämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu dem Auftraggeber befugt.

§ 6 Nutzungsrechte

(1) Nach Abnahme und vollständiger Zahlung erwirbt der Auftraggeber an der Leistung der Agentur das einfache, nicht ausschließliche Nutzungsrecht am Chatbot für die Dauer des Vertrages.

(2) Die Agentur hat das Recht, als Urheberin genannt zu werden. Sie wird den Chatbot in üblicher Form mit einer Urheberbenennung inklusive einer Verlinkung zu ihrer Website versehen; dem Auftraggeber ist nicht gestattet, diesen Hinweis ohne Einwilligung der Agentur zu entfernen, sofern er daran nicht ein überwiegendes Interesse hat

(3) Die Agentur darf den Auftraggeber auf ihrer Website oder in sonstigen Werbe-Veröffentlichungen als Referenzkunden benennen. Sie darf die von ihr erbrachten Leistungen für ihre Public Relation vervielfältigen und öffentlich wiedergeben, sofern dem nicht überwiegende Interessen des Auftraggebers entgegenstehen. Dabei darf der Unternehmensname, Logo, sowie ein Screenshot der Website gezeigt werden.

§ 7 Laufzeit / Kündigung

(1) Der Vertrag tritt mit der Einigung der Parteien in Kraft und läuft fest für ein Jahr von dem vereinbarten Beginn an, ersatzweise dem Moment der Freischaltung des Zuganges des Auftraggebers. Er verlängert sich immer um weitere drei Monate, wenn er nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende schriftlich gekündigt wird.

(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Agentur ist insbesondere zur fristlosen Kündigung berechtigt,

– wenn der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung in Höhe von wenigstens einem Monatsentgelt länger als 1 Monat in Verzug gerät

– der Auftraggeber auch nach einer Abmahnung schuldhaft gegen eine
vertragliche Pflicht verstößt

– der Auftraggeber eine Vertrags- oder Rechtsverletzung Dritter oder eine Verletzung der allgemeinen Gesetze nicht während einer angemessenen Frist beseitigt.

(3) Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht, wenn die Pflichtverletzung des Auftraggebers so gravierend ist, dass die Fortsetzung des Vertrages für die Agentur unzumutbar wäre. Das ist insbesondere der Fall, wenn die Agentur wegen der Pflichtverletzung selbst gegenüber Dritten haftbar wäre.

(4) Kündigt der Auftraggeber den Vertrag, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, ist der Auftraggeber verpflichtet, die vereinbarte Vergütung abzüglich dessen zu zahlen, was die Agentur an Aufwendungen erspart und durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt. Alternativ steht der Agentur ein Anspruch von 5 % des Teils der Vergütung zu, der auf die noch nicht erbrachte Leistung entfällt. Das gleiche gilt, wenn der Auftraggeber die fristlose Kündigung durch die Agentur zu vertreten hat, doch ist in diesem Fall der Auftraggeber zusätzlich verpflichtet, einen etwaigen darüber hinaus gehenden Schaden der Agentur zu ersetzen. Hat die Agentur eine fristlose Kündigung durch den Auftraggeber zu vertreten, hat die Agentur dem Auftraggeber nicht verbrauchte Vorauszahlungen zu erstatten und einen etwaigen darüber hinaus gehenden Schaden zu ersetzen.

§  8 Datenschutz

(1) Für den Vertrag werden gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO Vertragsdaten erhoben (z.B. Name, Anschrift und Mail-Adresse, ggf. in Anspruch genommene Leistungen und alle anderen elektronisch oder zur Speicherung übermittelten Daten, die für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind), soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung dieses Vertrages erforderlich sind.

(2) Die Vertragsdaten werden an Dritte nur weitergegeben, soweit es (nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, dies dem überwiegenden Interesse an einer effektiven Leistung (gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) entspricht oder eine Einwilligung des Betroffenen (nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) oder sonstige gesetzliche Erlaubnis vorliegt. Die Daten werden nicht in ein Land außerhalb der EU weiter gegeben, soweit dafür nicht von der EU-Kommission ein vergleichbarer Datenschutz wie in der EU festgestellt ist, eine Einwilligung hierzu vorliegt oder mit dem dritten Anbieter die Standardvertragsklauseln vereinbart wurden.

(3) Betroffene können jederzeit kostenfrei Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Sie können jederzeit Berichtigung unrichtiger Daten verlangen (auch durch Ergänzung) sowie eine Einschränkung ihrer Verarbeitung oder auch die Löschung Ihrer Daten. Dies gilt insbesondere, wenn der Verarbeitungszweck erloschen ist, eine erforderliche Einwilligung widerrufen wurde und keine andere Rechtsgrundlage vorliegt oder die Datenverarbeitung unrechtmäßig ist. Die personenbezogenen Daten werden dann im gesetzlichen Rahmen unverzüglich berichtigt, gesperrt oder gelöscht. Es besteht jederzeit das Recht, eine erteilte Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widerrufen. Dies kann durch eine formlose Mitteilung erfolgen, z.B. per Mail. Der Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis dahin vorgenommenen Datenverarbeitung nicht. Es kann Übertragung der Vertragsdaten in maschinenlesbarer Form verlangt werden. Soweit durch die Datenverarbeitung eine Rechtverletzung befürchtet wird, kann bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Beschwerde eingereicht
werden.

(4) Die Daten bleiben grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie es der Zweck der jeweiligen Datenverarbeitung erfordert. Eine weitergehende Speicherung kommt vor allem in Betracht, wenn dies zur Rechtsverfolgung oder aus berechtigten Interessen noch erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht, die Daten noch aufzubewahren (zB steuerliche Aufbewahrungsfristen, Verjährungsfrist).

§ 9 Gerichtsstand, Erfüllungsort, Streitschlichtung

(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag nicht ein Anderes ergibt, ist der Geschäftssitz der Agentur Erfüllungsort.

(2) Bei Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Agentur und Auftraggeber, sind die Parteien verpflichtet, eine gütliche Lösung anzustreben.